Chargeback: So holen Sie Kreditkartenzahlungen zurück

  Aktualisiert am  17 March 2026

Der Kaufpreis für den gekauften Toaster wird doppelt abgebucht? Die bestellte Uhr haben Sie nie erhalten? Oder die Airline wird insolvent und der bezahlte Flug findet nicht statt? In vielen Fällen können Sie das Geld über ein sogenanntes Chargeback-Verfahren (Rückbuchung) zurückbuchen lassen – Voraussetzung: Die Zahlung muss mit einer Kredit- oder Debitkarte (z.B. VISA oder Mastercard) erfolgt sein. Wir erklären, wie das Chargeback in Deutschland und Europa funktioniert – und worauf Sie dabei achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenabrechnungen, damit Ihnen Unregelmäßigkeiten nicht entgehen.
  • Bei Betrug, fehlerhaften Abbuchungen sowie Insolvenz des Händlers können getätigte Zahlungen oft rückgängig gemacht werden.
  • Versuchen Sie zunächst selbst, die Angelegenheit schriftlich mit dem Anbieter zu klären. Klappt dies nicht, kontaktieren Sie Ihre Bank.
  • Handeln Sie schnell! Es gibt Fristen, danach kann die Rückbuchung abgelehnt werden.

Was bedeutet Chargeback?

Chargeback ist ein Rückbuchungsverfahren für Kredit- und Debitkartenzahlungen, das Kreditkarteninhaberinnen und Inhaber vor unrechtmäßigen oder fehlerhaften Abbuchungen schützt.

Das Chargeback-Verfahren basiert auf den Regelwerken der Kreditkartenorganisationen (z. B. Visa, Mastercard). Diese legen fest, wann eine Rückbuchung zulässig ist und wie Banken dabei vorgehen.

Die Bank prüft Ihre Beanstandung, veranlasst bei Zustimmung eine Rückbuchung und gibt der Gegenseite die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern. Solange ist die Rückbuchung nur vorläufig.

Daneben bestehen gesetzliche Rückbuchungsmöglichkeiten nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) – etwa bei SEPA-Lastschriften (mehr dazu weiter unten).

Eine Frau sitzt vor ihrem Laptop und schaut skeptisch auf ihre Kreditkarte
Kreditkartenzahlung fehlerhaft? Oft hilft ein Chargeback über die Bank. (Bild: stock.adobe.com/fizkes)

Wann ist ein Chargeback möglich?

Die kartenausgebende Bank prüft jeden Einzelfall und muss das Chargeback-Verfahren dann anstoßen. Die technische Abwicklung übernehmen oftmals spezialisierte Zahlungsdienstleister. Problematisch: Manche Banken lehnen das Verfahren bereits im Vorfeld ab.

Im Folgenden typische Fälle, in denen eine Rückbuchung infrage kommen sollte:

Welche Vorteile bietet ein Chargeback für Verbraucher?

Auch ohne Chargeback hat man einen zivilrechtlichen Anspruch auf Erstattung gegenüber dem Händler oder im Insolvenzverfahren. Das Problem ist nur, dass man auf die Mitwirkung oder Zahlungsfähigkeit der Gegenseite angewiesen ist oder ansonsten klagen muss.

Beim Chargeback wird das Geld über die Bank zurückgebucht – das Verfahren läuft also nicht direkt über den Händler, sondern über die Bankverbindung des Karteninhabers.

Die Rückbuchung erfolgt zunächst unter Vorbehalt, da der Händler widersprechen kann. Die Bank muss dem aber nicht folgen.

Geht das Chargeback durch, die Zahlung war aber geschuldet, bleibt dem Händler als letzter Schritt nur eine Klage – was in der Praxis nur selten passiert. Verbraucher sind also in einer besseren Ausgangslage.

Das Chargeback-Verfahren ist somit ein wichtiges freiwilliges Instrument der Kreditkartenorganisationen. Es schützt Kreditkarteninhaberinnen und -inhaber in Europa vor Betrug und Abbuchungsfehlern und kann zur schnellen Rechtsdurchsetzung beitragen.

So gehen Sie bei einem Chargeback vor

1. Händler kontaktieren

Wir empfehlen, zunächst Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen, mit dem es ein Problem gibt, z. B. das Geschäft, den Online-Shop oder das Reiseunternehmen.

Tun Sie dies schriftlich, zum Beispiel per E-Mail.

Denn es kann sein, dass Sie für das Chargeback einen Versuch zur Klärung mit dem Händler nachweisen müssen. Oder bei Insolvenz mit dem Insolvenzverwalter.

Setzen Sie dem Anbieter eine kurze Frist, nicht mehr als eine Woche.

2. Kreditkartenzahlung bei der Bank stornieren

Wenden Sie sich anschließend an die Bank, die Ihnen die Kreditkarte ausgestellt hat (nicht an Visa oder Mastercard direkt).

Erklären Sie, dass Sie ein Chargeback in Auftrag geben möchten und bitten Sie um das entsprechende Reklamationsformular. Dieses finden Sie oft online oder können es in der Filiale abholen.

In manchen Fällen genügt auch ein Anruf bei der Bank. Dann erhalten Betroffene häufig eine E-Mail mit einer Referenznummer, unter der sie alle erforderlichen Angaben und Unterlagen einreichen können.

Bei American Express ist das Unternehmen selbst die kartenausgebende Stelle. Daher müssen sich Karteninhaberinnen und -inhaber direkt an American Express wenden.

3. Reklamationsformular ausfüllen

Füllen Sie das Formular aus und kreuzen Sie den auf Sie zutreffenden Fall an.

Senden Sie es zusammen mit weiteren Nachweisen wie Kreditkartenabrechnung, Bestellbestätigung, Rechnung oder Widerruf (wenn zutreffend) an die Bank zurück.

Wo finde ich das Chargeback-Formular meiner Bank?

Viele Banken bieten eigene Reklamationsformulare an – meist im Online-Banking-Bereich oder als PDF. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele (Stand: November 2025).

Hinweis: Die genauen Verfahren können sich je nach Bank ändern. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an den Kundenservice Ihrer Bank.

Tipp

Aus unserer Praxiserfahrung wissen wir, dass nicht alle Bankmitarbeiter/innen über das Chargeback-Verfahren Bescheid wissen.

Lassen Sie sich nicht beirren und beharren Sie auf dem Chargeback!

Verweisen Sie gegebenenfalls auf diesen Artikel.

Eine Person gibt ihre Kreditkartendaten für die Bezahlung in einem Online-Shop ein.
Die Fristen für das Chargeback sind je nach Kreditkartenunternehmen verschieden. Sie beginnt meist mit dem Datum der Abbuchung auf der Kreditkartenabrechnung. (Bild: Shutterstock)

Welche Fristen gelten für ein Chargeback?

Die Fristen für ein Chargeback legen die Kreditkartenunternehmen fest (Visa, Mastercard etc.).

In der Regel gewähren diese eine Frist von bis zu 120 Tagen, um ein Chargeback zu beantragen.

Die Frist beginnt meist mit dem Datum der Abbuchung auf Ihrer Kreditkartenabrechnung.

Trotzdem gilt: Beantragen Sie bei Ihrer Bank ein Chargeback so schnell wie möglich!

  • Es kann hilfreich sein, die Bank bereits zu kontaktieren, sobald der zweifelhafte Umsatz auf dem Kreditkartenkonto erscheint – und nicht erst auf die monatliche Abrechnung zu warten.
  • Bei Nachbelastung: sofort, wenn diese erfolgt ist.
  • Bei nicht gelieferter Ware: sobald absehbar ist, dass keine Lieferung mehr erfolgt (innerhalb von etwa 30 Tagen).
  • Bei Insolvenz des Unternehmens: sobald die Insolvenz bekannt ist.
  • Bei nicht autorisierten Abbuchungen oder Lastschriften: Sie können ein Chargeback beantragen oder sich – bei Lastschriften – auf die gesetzlichen Rückerstattungsrechte nach der PSD2-Richtlinie berufen

Gut zu wissen: Fristen für die Rückbuchung von Lastschriften

  • Mit Einzugsermächtigung: bis zu 8 Wochen ab dem Datum der Abbuchung.
  • Ohne Einzugsermächtigung (nicht autorisiert): bis zu 13 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem die Bank Sie über die Belastung informiert hat.

Eine Rücklastschrift ist jederzeit möglich – Verbraucherinnen und Verbraucher müssen keinen Grund angeben und keine Beweise vorlegen.

Welche Nachweise und Belege sind für ein Chargeback wichtig?

Nach den Erfahrungen des EVZ Deutschland verlangen Banken immer Nachweise und Belege, die den Vorgang dokumentieren.

Insbesondere bei nicht eindeutigen Fällen ist es also ratsam, Belege direkt mitzuschicken.

Bei einem Chargeback-Verfahren sind wichtig:

  • Bestellbestätigung
  • Zahlungsbeleg / Kreditkartenabrechnung
  • Widerruf (falls erfolgt)
  • Schriftverkehr mit dem Händler (E-Mails, Chatverläufe)
  • Screenshots (z. B. vom Onlineshop oder von der Fehlermeldung)

Hat Ihre Bank das Chargeback-Verfahren angestoßen, liegt es am Händler, Stellung zu beziehen und zu belegen, dass die Abbuchung korrekt war.

Typische Ablehnungsgründe von Banken

Nicht jedes von Ihnen beantragte Chargeback-Verfahren wird auch gleich akzeptiert. Nach den Erfahrungen des EVZ Deutschland führen Banken Ablehnungen häufig auf folgende Gründe zurück:

  • Sie melden den Fall zu spät (Fristen abgelaufen).
  • Der Widerruf beim Händler erfolgte verspätet.
  • Sie haben den Händler noch nicht zur Klärung kontaktiert.
  • Bloße Unzufriedenheit mit der Ware (kein Lieferausfall oder Betrug).
  • Sie haben mit PIN bezahlt.

Hinweis: Zahlungen mit PIN werden von Banken in der Regel als Beweis für die Autorisierung angesehen, weshalb das Chargeback meist ausgeschlossen wird.

Wichtig: Eine Bank kann ein Chargeback außerdem ablehnen, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben oder die unberechtigte Abbuchung aus eigenem Verschulden verursacht wurde. Das ist etwa der Fall, wenn Sie Ihre Karte oder Zugangsdaten unbeaufsichtigt gelassen haben oder auf offensichtliche Betrugsversuche (z. B. Phishing-Mails) hereingefallen sind.

Kein Erfolg? Schlichtungsstellen für Bankgeschäfte können helfen

In Streitfällen, auch dann wenn Ihre Bank das Chargeback-Verfahren insgesamt ablehnt, können Sie sich an eine für Ihre Bank zuständige Schlichtungsstelle in Deutschland wenden.

Debit- und Kreditkarte: Gibt es Unterschiede in Europa?

Die Regeln von Visa, Mastercard etc. sind weltweit ähnlich.

Auch wird grundsätzlich nicht unterschieden zwischen Debit- und Kreditkarte.

Es ist jedoch so, dass viele Debitkarten sogenannte „co-brands“ sind, also Kombinationen aus einem nationalen und einem internationalen Zahlungssystem – etwa Girocard/V Pay (Visa) in Deutschland oder Carte Bancaire (CB)/Visa in Frankreich.

Entscheidend ist, welches Zahlungssystem beim Bezahlen tatsächlich genutzt wurde: Wird zum Beispiel im reinen Girocard-Verfahren abgerechnet, ist das klassische Chargeback nicht möglich, weil es sich um keine Kreditkartentransaktion handelt.
Auch bei Debitkarten kann ein Chargeback nur greifen, wenn die Abbuchung über das System eines internationalen Kartenanbieters (z. B. Visa oder Mastercard) erfolgt und der Betrag nicht sofort endgültig belastet wurde – etwa bei vorübergehenden Reservierungen für Hotels oder Mietwagen.

Wie Banken das Chargeback-Verfahren in der Praxis umsetzen, kann sich innerhalb der EU unterscheiden.

Häufige Fragen zum Chargeback (FAQ)

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