Gerichtsverfahren in der EU: Small Claims & Europäischer Zahlungsbefehl
Sie haben Probleme mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land?
Innerhalb der Europäischen Union gibt es zwei vereinfachte, grenzüberschreitende Gerichtsverfahren, damit Sie Ihr Recht auch in anderen EU-Ländern durchsetzen können: der europäische Zahlungsbefehl (EU-Mahnverfahren) und das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (Small Claims).
Für beide Verfahren ist kein Anwalt erforderlich. Sie müssen lediglich ein Formblatt einreichen.
Achtung: Bei einem Problem mit einem Unternehmen aus Dänemark, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich, können Sie weder das europäische Mahnverfahren noch das Small-Claims-Verfahren nutzen.