Aufsichtsbehörden in Deutschland und der EU

Aufsichtsbehörden spielen beim Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Durchsetzung von gesetzlichen Vorgaben eine zentrale Rolle. In Deutschland überwachen verschiedene nationale Behörden die Einhaltung von Gesetzen und können bei Verstößen Maßnahmen ergreifen. Auf europäischer Ebene sorgen Aufsichtsbehörden zusätzlich für einheitliche Regeln und koordinieren die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Wir erklären, wann welche Stellen zuständig sind.

Aufsichtsbehörden in der EU

Die Aufgaben der europäischen Aufsichtsbehörden bestehen darin, ein einheitliches Regelwerk und einheitliche aufsichtsrechtliche Praktiken in der EU zu entwickeln und umzusetzen. Sie beraten bei Gesetzgebungsverfahren und koordinieren die nationalen Aufsichtsbehörden.

Als Verbraucherin oder Verbraucher können Sie sich an eine europäische Aufsichtsbehörde wenden, wenn Sie davon ausgehen, dass sich ein Unternehmen nicht an die europäischen Gesetzesregelungen hält.

Keine Aufsichtsbehörden für Bus- und Schiffsreisen:

Für die Bereiche Busreisen und Schiffsreisen gibt es keine europäische Aufsichtsbehörde.

Im Bereich Busreisen übernimmt diese Aufgabe ebenfalls die National Enforcement Bodies.

Bei Problemen mit Schiffsreisen können Sie sich an die nationale Aufsichtsbehörde für Schiffsreisen oder eine Schlichtungsstelle wenden.

Keine Aufsichtsbehörde für den Telekommunikationssektor

Für den Bereich der Telekommunikation gibt es keine europäische Aufsichtsbehörde.

Sie können sich an die nationale Aufsichtsbehörde für Telekommunikation oder an eine Schlichtungsstelle wenden.

Drei Euopaflaggen wehen im Wind.
Die europäischen Aufsichtsbehörden bei Gesetzgebungsverfahren und haben die Aufgabe die nationalen Aufsichtsbehörden zu koordinieren

Aufsichtsbehörden in Deutschland

Aufsichtsbehörden überwachen, dass Unternehmen die bestehenden Gesetze und Regelungen einhalten. Hierzu können diese Kontrollen veranlassen und bei Missachtung Bußgelder verhängen. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Aufsichtsbehörden in Deutschland.

Sonderfall: Probleme mit einem Konto (SEPA-Diskriminierung)

Innerhalb der EU darf Ihnen niemand vorschreiben, in welchem Land Sie Ihr Bankkonto führen müssen.

Leider gibt es noch Unternehmen, die verlangen, dass Sie ein Konto im Land des Unternehmens besitzen.

Wenn ein Unternehmen aus Deutschland sich weigert, eine Überweisung oder eine Lastschrift von einem SEPA-Konto bei einer Bank außerhalb Deutschlands anzunehmen oder durchzuführen, können Sie sich an die Wettbewerbszentrale wenden.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.