Aufsichtsbehörden in Deutschland und der EU
Aufsichtsbehörden spielen beim Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Durchsetzung von gesetzlichen Vorgaben eine zentrale Rolle. In Deutschland überwachen verschiedene nationale Behörden die Einhaltung von Gesetzen und können bei Verstößen Maßnahmen ergreifen. Auf europäischer Ebene sorgen Aufsichtsbehörden zusätzlich für einheitliche Regeln und koordinieren die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Wir erklären, wann welche Stellen zuständig sind.
Inhaltsverzeichnis
Aufsichtsbehörden in der EU
Die Aufgaben der europäischen Aufsichtsbehörden bestehen darin, ein einheitliches Regelwerk und einheitliche aufsichtsrechtliche Praktiken in der EU zu entwickeln und umzusetzen. Sie beraten bei Gesetzgebungsverfahren und koordinieren die nationalen Aufsichtsbehörden.
Als Verbraucherin oder Verbraucher können Sie sich an eine europäische Aufsichtsbehörde wenden, wenn Sie davon ausgehen, dass sich ein Unternehmen nicht an die europäischen Gesetzesregelungen hält.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde und sorgt dafür, dass die EU-Organe und -Institutionen die EU-Datenschutz-Grundverordnung bei der Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten.
Des Weiteren steht der EDSB regelmäßig mit europäischen und internationalen Datenschutzbehörden, Aufsichts- und Regulierungsbehörden im Austausch, um die grenzüberschreitende Durchsetzung der Bestimmungen zu beeinflussen und weiterzuentwickeln.
Der Europäische Datenschutzausschuss
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) sichert die einheitliche Anwendung der EU-Datenschutzvorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten. Die EDSA stellt unter anderem Leitlinien zur Verfügung, um für Rechtsklarheit zu sorgen, berät die Europäische Kommission in Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten betreffen und hinsichtlich neuer Rechtsvorschriften.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt eine Liste der Europäischen Datenschutzbehörden sowie den Mitgliedern der EDSA zur Verfügung.
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) erarbeitet und überwacht die Einhaltung von Sicherheitsregeln im Flugverkehr.
Über die Plattform ECCAIRS 2 können Sie sicherheitsrelevante Vorfälle bei einem Flug melden. Diese werden gesammelt und analysiert, um gegebenenfalls die Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern.
Die EASA leistet keine individuelle Rechtsberatung.
Ob Ausfall oder Verspätung, das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland berät sie kostenlos zu Ihren Rechten bei Problemen mit dem Flug.
Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) hat zur Aufgabe, die Sicherheit und Interoperabilität des Schienenverkehrs innerhalb der EU zu gewährleisten und auszubauen.
Die ERA leistet keine individuelle Rechtsberatung. Diese Aufgabe übernehmen die National Enforcement Bodies.
Keine Aufsichtsbehörden für Bus- und Schiffsreisen:
Für die Bereiche Busreisen und Schiffsreisen gibt es keine europäische Aufsichtsbehörde.
Im Bereich Busreisen übernimmt diese Aufgabe ebenfalls die National Enforcement Bodies.
Bei Problemen mit Schiffsreisen können Sie sich an die nationale Aufsichtsbehörde für Schiffsreisen oder eine Schlichtungsstelle wenden.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ist für die Regulierung und Beaufsichtigung des europäischen Bankensektors und damit für das Funktionieren des Binnenmarktes im Finanzsektor zuständig.
Die EBA leistet keine individuelle Rechtsberatung und nimmt keine Beschwerden von Verbrauchern entgegen.
FIN-NET kontaktieren bei SEPA-Diskriminierung
Weigert sich ein Unternehmen aus dem EU-Ausland eine Überweisung oder eine Lastschrift von einem deutschen SEPA-Konto anzunehmen oder durchzuführen, können Sie sich über das Netz für die Streitbeilegung im Bereich Finanzdienstleistungen (FIN-NET) an die jeweilige ausländische Aufsichtsbehörde wenden.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) ist für die Stabilität des EU-weiten Finanzsystems, die Transparenz der Märkte und der Finanzprodukte sowie für den Schutz der Versicherungsnehmer verantwortlich.
Die EIOPA leistet keine individuelle Rechtsberatung und nimmt keine Beschwerden von Verbrauchern entgegen.
Sie können sich an die nationalen Aufsichtsbehörden wenden.
Keine Aufsichtsbehörde für den Telekommunikationssektor
Für den Bereich der Telekommunikation gibt es keine europäische Aufsichtsbehörde.
Sie können sich an die nationale Aufsichtsbehörde für Telekommunikation oder an eine Schlichtungsstelle wenden.
Aufsichtsbehörden in Deutschland
Aufsichtsbehörden überwachen, dass Unternehmen die bestehenden Gesetze und Regelungen einhalten. Hierzu können diese Kontrollen veranlassen und bei Missachtung Bußgelder verhängen. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Aufsichtsbehörden in Deutschland.
Die Landesdatenschutzbehörden sind für die Sicherung und den Ausbau des Datenschutzes zuständig.
Die Aufgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten sind unter anderem:
- Beratung des Deutschen Bundestags, des Bundesrats und der Bundesregierung über rechtliche Maßnahmen zum Datenschutz,
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
Zudem bearbeitet die Behörde Beschwerden betroffener Personen oder Beschwerden von Datenschutzverbänden und unterstützt Bürgerinnen und Bürger, ihre Rechte gegenüber den zuständigen Stellen durchzusetzen.
Bei Problemen mit einem Unternehmen können Sie sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus Ihrem Bundesland wenden.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die Bundesoberbehörde für die Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland.
Sie können sich mit Ihrem Anliegen an die Bundesoberbehörde in Braunschweig wenden, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Fluggesellschaft, die unter der Aufsicht des LBA steht, geltende Sicherheitsstandards oder gesetzliche Vorgaben missachtet.
In folgenden Fällen können Sie eine Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen:
- Benachteiligung von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität,
- Betriebserlaubnis,
- Fehl- oder Falschinformation über die Fluggastrechte (Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung),
- Sicherheitsmängel,
- unvollständige / falsche Angabe des Ticketpreises.
Möchten Sie hingegen eine finanzielle Entschädigung von der Fluggesellschaft, müssen Sie die Forderungen selbst durchsetzen. Kommen Sie alleine nicht weiter oder stellt sich das Unternehmen quer, können Sie sich kostenlos an das EVZ Deutschland wenden.
Des Weiteren steht Ihnen jederzeit der Weg zu einer Schlichtungsstelle offen.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sorgt dafür, dass die Fahrgastrechte im Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr durchgesetzt werden.
Sie können sich an das EBA wenden, wenn ein Unternehmen, das unter seiner Aufsicht steht, die geltenden Sicherheitsstandards nicht beachtet, gesetzliche Vorgaben nicht einhält oder Ihre Beschwerde nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet.
In folgenden Fällen können Sie Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt stellen:
- Annullierung,
- Benachteiligung von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität,
- Gepäckschäden oder -verlust,
- nicht eingehaltene Mindestanforderungen an Reiseinformationen,
- Personenschäden,
- Sicherheitsmängel,
- Verspätung.
Sollte Ihre Forderung berechtigt sein, führt das EBA ein Verwaltungsverfahren durch, ermahnt das Unternehmen zur Einhaltung der Gesetze und verpflichtet es gegebenenfalls zur Zahlung an Sie.
Das Eisenbahn-Bundesamt betreibt zusätzlich eine Schlichtungsstelle, die sich um die Durchsetzung Ihrer individuellen Ansprüche kümmert.
Im Bereich Fahrgastrechte (Verspätung, Annullierung, Gepäckprobleme) können Sie sich alternativ auch an die Schlichtungsstelle söp wenden, sofern das Unternehmen dort Mitglied ist.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Aufrechterhaltung und Förderung des Wettbewerbs der Energie-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkte zuständig.
Sind Sie der Auffassung, dass sich ein Unternehmen aus einem dieser Bereiche nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, können Sie Kontakt mit der Bundesnetzagentur aufnehmen.
In folgenden Fällen können Sie sich unter anderem bei der Bundesnetzagentur beschweren:
- Rufnummernmissbrauch,
- unerlaubte Telefonwerbung und – gewinnspiele,
- Abofallen,
- Funkstörungen,
- Spam per Fax oder E-Mail,
- Ping-Anrufe,
- Verletzung des Postgeheimnisses,
- Geoblocking.
Die Bundesnetzagentur betreibt auch eigene Schlichtungsstellen für die Bereiche: Energie, Post sowie Telekommunikation, die sich um die Durchsetzung individueller Ansprüche kümmern.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Finanzdienstleister (z. B. Banken, Vermittler) sowie den Wertpapierhandel von Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Sie können sich an die BaFin wenden, wenn Sie aufsichtsrechtliche Probleme bei einem Unternehmen aus dem Finanzbereich sehen.
In folgenden Fällen können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzaufsicht wenden:
- Hinweise auf Unternehmen, die ohne Erlaubnis der BaFin tätig sind,
- Fragen zu Finanzprodukten,
- Probleme mit Banken, Finanzdienstleistern oder Kapitalverwaltungsgesellschaften,
- Verdacht auf Marktmanipulation,
- Verstöße gegen Aufsichtsrecht.
Die BaFin leistet keine individuelle Rechtsberatung.
Bei individuellen Beschwerden gegen Banken oder Vermittler, die Ihren Sitz in Deutschland haben, können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken oder an eine passende Schlichtungsstelle wenden.
Die Versicherungsaufsicht ist in Deutschland zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.
Die BaFin beaufsichtigt Versicherungen mit Sitz in Deutschland, die wirtschaftlich von großer Bedeutung oder über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus tätig sind.
Die Aufsichtsbehörden der Länder beaufsichtigen die Versicherer, die wirtschaftlich von geringerer Bedeutung sind und deren Tätigkeit sich auf das jeweilige Bundesland beschränkt.
Die Träger der Sozialversicherung (gesetzliche Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Arbeitslosenversicherung) werden nicht von der BaFin, sondern anderen staatlichen Stellen kontrolliert, etwa dem Bundesamt für Soziale Sicherung.
Sie können sich an die BaFin wenden, wenn Sie aufsichtsrechtliche Probleme mit einem Unternehmen aus dem Versicherungsbereich sehen.
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wenn Sie aufsichtsrechtliche Probleme mit einem Unternehmen aus dem Versicherungsbereich sehen.
In folgenden Fällen können Sie sich an die Versicherungsaufsicht wenden:
- Hinweise auf Unternehmen, die ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin tätig sind,
- Fragen zu Versicherungsprodukten,
- Probleme mit Versicherungsunternehmen,
- Verstöße gegen gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorschriften.
Die BaFin leistet keine individuelle Rechtsberatung.
Bei individuellen Beschwerden gegen Versicherer, die Ihren Sitz in Deutschland haben, können Sie sich an eine anerkannte Schlichtungsstelle für Versicherungen oder an die für Ihr Bundesland zuständige Verbraucherzentrale wenden.
Sonderfall: Probleme mit einem Konto (SEPA-Diskriminierung)
Innerhalb der EU darf Ihnen niemand vorschreiben, in welchem Land Sie Ihr Bankkonto führen müssen.
Leider gibt es noch Unternehmen, die verlangen, dass Sie ein Konto im Land des Unternehmens besitzen.
Wenn ein Unternehmen aus Deutschland sich weigert, eine Überweisung oder eine Lastschrift von einem SEPA-Konto bei einer Bank außerhalb Deutschlands anzunehmen oder durchzuführen, können Sie sich an die Wettbewerbszentrale wenden.
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.