Flixbus, BlaBlaCar Bus & Co – Entschädigung bei Verspätung?

  Aktualisiert am  20 March 2026

Eigentlich ist die Fahrt mit dem Fernbus eine entspannte Art zu reisen. Doch, was tun, wenn der Bus Verspätung hat, überbucht ist oder annulliert wird? Was gilt bei Bus zum Flug? Das Europäische Verbraucherzentrum erklärt Ihnen Ihre Fahrgastrechte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Fahrstrecke muss mindestens 250 km betragen oder die planmäßige Fahrtzeit mindestens drei Stunden.
  • Bei kürzeren Strecken gilt für Fernbus-Reisen das nationale Recht.
  • Entscheidend ist die Verspätung bei der Abfahrt, nicht bei der Ankunft.
  • Bei zusammenhängenden Fahrten mit dem Fernbus wird auch für verpasste Anschlüsse entschädigt.
  • Die Ansprüche gelten für alle in Europa verkehrenden Busunternehmen, z. B. Flixbus der Flix SE, BlaBlaCar Bus, Alsa, Rede Expressos oder Pinkbus.

Der Fernbus ist verspätet: Welche Rechte habe ich?

Bei Busreisen kommt es immer auf die Verspätung der Abfahrt an. Ist der Bus pünktlich abgefahren, kommt aber zum Beispiel wegen eines Staus verspätet an, gehen Sie leer aus.

Geld zurück gibt es auch erst ab einer Abfahrtsverspätung von zwei Stunden und wenn Sie den verspäteten Fernbus gar nicht nutzen!

Der Fernbus verspätet sich um mindestens 90 Minuten

Bei einer Abfahrtsverspätung des Fernbus von mindestens 90 Minuten muss das Busunternehmen Ihnen kostenlose Snacks und Getränke anbieten.

Meistens passiert das nicht. Nehmen Sie deshalb immer genug mit. Sie können sich auch selbst etwas zu trinken oder z. B. ein Baguette am Kiosk oder im Supermarkt kaufen. Reichen Sie die Quittungen beim Busunternehmen ein. Essen im Restaurant wird nicht bezahlt.

Fernbus verspätet sich um mindestens 120 Minuten

Verspätet sich der Fernbus bei Ihrer Abfahrt um mehr als 2 Stunden, haben Sie die Wahl:

  • Erstattung des Fahrpreises und, wenn nötig, kostenlose Rückfahrt zum Ausgangsort,

oder

  • Weiterreise mit einem anderen Verkehrsmittel

Stellt Ihnen das Busunternehmen keine Weiterfahrt, dürfen Sie selbst buchen. Das Busunternehmen muss Ihnen dann die Zusatzkosten erstatten.

Beispiel: Ihr Fernbus hat 3 Stunden Verspätung

Da kein anderer Bus zur Verfügung steht, entscheiden Sie sich für eine Fahrt mit dem teureren Zug.

Sie haben Anspruch auf Erstattung des Bustickets und der Mehrkosten für die Bahnfahrt oder nur das Zugticket.

Wenn Sie nicht über Ihre Rechte informiert wurden, können Sie zusätzlich 50 % des ursprünglichen Bustickets verlangen.

Sie können natürlich auch mit dem verspäteten Fernbus fahren, erhalten dann aber keine Entschädigung.

Wichtig:

Das Verkehrsmittel für die Weiterfahrt muss vergleichbar sein, am besten also ein Bus. Auch ein Zug kann in Frage kommen, nicht aber ein Taxi. Ausnahmen können nachts gelten oder wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gab. Ist Ihre Busreise kürzer als 250 km, kann das nationale Recht andere, für Sie günstigere Regelungen vorsehen.

Zu beachten ist auch, dass der Zielort der neuen Reise mit dem Zielort des ursprünglichen Tickets übereinstimmen muss.

Wann muss das Busunternehmen eine Übernachtung zahlen?

Findet die Busreise über Nacht statt, muss das Busunternehmen ein Hotelzimmer (bis zu 2 Übernachtungen pro Fahrgast und max. 80 Euro pro Nacht) für Sie organisieren, wenn Sie sonst stranden würden. Dies gilt nicht bei widrigen Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen. Sie haben auch keinen Anspruch auf ein Hotelzimmer, wenn Sie einfach zu spät oder nachts am gebuchten Zielort ankommen. Oder wenn Sie nach der Busfahrt privat weiterfahren wollen, dies aber wegen der späten Uhrzeit nicht mehr möglich ist.

Bildunterschrift (nicht zu verwechseln mit Alt-Text)

Ihre Fahrt mit dem Fernbus fällt aus

Bei Annullierung einer Fernbusreise mit Abfahrt an einem Busbahnhof muss das Busunternehmen auch hier kostenlos einen Imbiss und Erfrischungen anbieten.

Für die alternative Weiterreise und Übernachtung gilt das oben zur Verspätung Gesagte.

Sie verpassen Ihren Anschluss

Wenn Sie wegen eines Ausfalls des Fernbus oder einer Verspätung Ihren Anschlussbus verpassen, sehen die EU-Busfahrgastrechte einen Ersatz vor, wenn es sich um eine einheitliche Buchung handelt.

Buchen Sie die Teilstrecken getrennt oder nutzen Sie den Bus beispielsweise als Zubringer zum Zug oder Flugzeug, muss das Busunternehmen nicht automatisch zahlen. Rechnen Sie damit, dass Sie den entstandenen Schaden vor einem Gericht einklagen müssen oder am Ende gar nichts zurückbekommen.

Vorsicht bei der Buchung über einen Vermittler: Hier erhalten Sie oft bunt zusammengewürfelte Buchungen, die nicht als einheitliche Buchung gelten.

Der Bus hat eine Panne

Wenn der Fernbus eine Panne oder einen Unfall hat, haben Sie Anspruch auf Ersatzbeförderung. Sie müssen mindestens vom Unfallort zu einem Ort gebracht werden, von dem aus Sie Ihre Reise fortsetzen können (z. B. Bahnhof). Falls erforderlich, z. B. bei Nachtfahrten, haben Sie Anspruch auf angemessene Verpflegung und Unterkunft (bis zu 80 € pro Person).

Bietet Ihnen das Busunternehmen keine gleichwertige Beförderung an, haben Sie auch hier die Wahl zwischen der Erstattung des Fahrpreises mit ggf. kostenloser Rückfahrt zum Abfahrtsort oder der Erstattung der Kosten für eine Weiterreise. Auch hier gilt: Die Weiterreise muss gleichwertig sein und dasselbe Ziel haben.

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Was gilt bei einem Streik?

Die EU-Busgastrechte stehen Ihnen auch bei Streiks zu, z. B. wenn das Personal des Busunternehmens streikt.

Wenn die Busreise im Rahmen eines Reisepakets gebucht wurde, haben Sie Ansprüche nach dem EU-Pauschalreiserecht.

Allgemeine Tipps für Fernbusreisen

  • Buchen Sie eine Fernbusreise immer mit genügend Zeitpuffer zwischen den Anschlüssen.
  • Informieren Sie sich so früh wie möglich über Ihre Fahrt, z. B. über den Live Tracker des Busunternehmens. So sehen Sie, ob der Bus pünktlich ist, ob er im Stau steht, und wie lange Sie warten müssen.
  • Bewahren Sie Quittungen über Ihre Ausgaben auf.
  • Nutzen Sie die Informationen von Busfahrern oder anderem Personal vor Ort nur zu Informationszwecken. Die rechtliche Lage, z. B. zur Kostenübernahme, sieht vielleicht anders aus.
  • Dokumentieren Sie Verspätungen, indem Sie z. B. die Anzeige an der Haltestelle fotografieren, einen Screenshot der App des Busunternehmens machen oder E-Mails aufbewahren.

Das richtige Verhalten in besonderen Situationen

Wenn das Gepäck beschädigt wird oder verloren geht

Die EU-Busfahrgastrechte regeln nicht, welche Rechte Sie haben, wenn Gepäck beschädigt wird oder verloren geht. Eine Ausnahme gilt bei Unfällen. Dort richtet sich die Höhe der Entschädigung nach nationalem Recht, wobei bestimmte Mindestbeträge nicht unterschritten werden dürfen.

Doch auch wenn das Gepäck während einer Fahrt ohne Panne verschwindet oder beschädigt wird, sind die Fahrgäste nicht schutzlos. Denn Fernbusunternehmen wie Flix SE oder BlaBlaCar Bus sind nicht nur zur Beförderung der Fahrgäste, sondern auch zur ordnungsgemäßen Beförderung des Gepäcks verpflichtet*.

Wer also Gepäck während der Busreise verliert, hat daher Anspruch auf Schadensersatz. Problematisch ist oft die Höhe der Entschädigung, da der Fahrgast fast nie nachweisen kann, was sich in seinem Gepäck befand und welchen Wert es hatte.

Manchmal ist es auch möglich, das Gepäck wieder zu finden, z.B. über den Lost-and-Found-Service des Busunternehmens. Dies sollten Sie vor allem dann versuchen, wenn Ihr Gepäck verschwunden ist, weil der Bus an einer Haltestelle ohne Sie abgefahren ist oder weil es bei der Ausgabe verwechselt wurde.

Wird Ihr Handgepäck aus dem Fahrgastraum gestohlen, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Fahrgast ist für sein Handgepäck selbst verantwortlich. Am besten melden Sie den Diebstahl bei der Polizei.

* In Deutschland ist dies durch die Rechtsprechung festgelegt, z. B. Urteil des AG München (Az.: 283 Js 5956/15).

Tipps zum Gepäck bei Fernbusreisen

  • Kennzeichnen Sie Ihr Gepäck vor der Abreise deutlich mit Ihrem Namen, um Verwechslungen zu vermeiden.
  • Wertsachen (Geld, Schmuck, elektronische Geräte, Medikamente) gehören ins Handgepäck.
  • Fotografieren Sie vor der Reise den Inhalt Ihres Gepäcks.
  • Bei Stopps ruhig einmal nach dem Gepäck schauen.
  • Schäden sofort dem Busfahrer oder der Busfahrerin und der Polizei melden.
  • Quittungen und Rechnungen über verlorene oder beschädigte Gegenstände erleichtern die Beweisführung.

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