Barzahlung: Bargeld-Obergrenzen in Deutschland und Europa

  Aktualisiert am  16 March 2026

Wer im EU-Ausland größere Geldbeträge bezahlen will, zum Beispiel beim gewerblichen Autokauf, muss einige Spielregeln beachten.

Denn in vielen EU-Ländern gelten Bargeld-Obergrenzen. Das bedeutet, dass Barzahlungen nur bis zu einem bestimmten Betrag möglich sind.

Bargeld in Form von fünf bis zweihundert Euro-Scheinen auf dem Tisch
Eine einheitliche Bargeldobergrenze gibt es in Europa noch nicht. Ab 2027 soll in der EU die Höchstgrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen in der EU gelten.

EU-weit einheitliche Bargeldobergrenze ab Sommer 2027

Noch gibt es in der EU keine einheitliche Obergrenze für Barzahlungen. Doch diese wird kommen.

Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat der EU-Gesetzgeber eine einheitliche Obergrenze von 10.000 Euro beschlossen. Nach der im April 2024 erfolgten Zustimmung des Europäischen Parlaments hat auch der Ministerrat die Regelung Ende Mai 2024 gebilligt. Sobald die Regelung im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist, kann sie in Kraft treten (Mehr Infos in der Pressemitteilung des Rats der EU). Anwendbar wird die neue Regelung aber erst drei Jahre nach Ihrem Inkrafttreten, also voraussichtlich ab Sommer 2027.

Die Obergrenze wird nicht für Transaktionen zwischen Privatpersonen gelten, von denen keine gewerblich mit dem Kaufgegenstand handelt.

Mitgliedstaaten, die bereits niedrigere Bargeldobergrenzen haben, können diese beibehalten.

Wichtig zu wissen

  • In den Euro-Ländern gibt es keine Verpflichtung, mehr als 50 Münzen auf einmal als Zahlungsmittel anzunehmen.
  • Es kann vorkommen, dass Händler größere Euro-Banknoten (z. B. einen 200-Euro-Schein) ablehnen.
  • Wer mit Bargeld im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro in die EU einreist oder aus der EU ausreist, muss den Betrag beim jeweiligen nationalen Zoll anmelden.

*Die Angaben stammen von unseren Kollegen aus dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren und wurden zuletzt im Jahr 2023 überprüft. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.