Umzug ins EU-Ausland: Finanzen und Versicherungen rechtzeitig klären

  Aktualisiert am  16 March 2026

Wer ins Ausland umzieht, fragt sich sicher, wie es mit laufenden Versicherungsverträgen und finanziellen Angelegenheiten weitergehen soll. Sollen Verträge gekündigt oder weitergeführt werden?

Wir beantworten die wichtigsten Fragen und geben einen Überblick über typische Alltagsprobleme. Je nach Fragestellung und Thema ist eine individuelle und fachkundige Beratung hinzuzuziehen.

Kisten und Boxen in einem Wohnzimmer bei einem Umzug
Der Umzug ins Ausland muss gut geplant sein. Unser Tipp beim Thema Versicherungen: Am besten regeln bevor es ins Ausland geht.

Finanzen – worauf es bei einem Umzug ins Ausland ankommt

Wir erklären typische finanzielle Angelegenheiten und wie man damit umgeht, wenn man ins Ausland geht.

Girokonto

Solange Sie kein neues Girokonto haben, ist es nicht ratsam, Ihr bestehendes Girokonto zu kündigen. Denn es ist für den täglichen Geldverkehr fast unverzichtbar.

Die Eröffnung eines Kontos bei einer ausländischen Bank kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Auch aus diesem Grund ist es ratsam, das bestehende Konto im Heimatland zumindest für eine Übergangszeit beizubehalten.

SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Er ermöglicht es, Überweisungen und Lastschriften bequem ins Ausland und aus dem Ausland zu tätigen. Für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen bis zu einem Betrag von 50.000 Euro dürfen nicht mehr Gebühren erhoben werden, als für entsprechende inländische Euro-Zahlungen.

Ein Vertrag über ein Girokonto kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden, es sei denn, es wurde vertraglich eine Kündigungsfrist vereinbart. Eine solche Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist jedoch unwirksam. Die Kündigung kann daher formlos und ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Kredit/Darlehen

Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist ein Vertrag, bei dem Sie ein Darlehen aufgenommen haben. Die Kündigungsfristen hängen stets von Ihren Vertragsbedingungen ab. Haben Sie jährlich variable Zinsen vereinbart, können Sie jederzeit unter der Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Bei „gebundenen“ Zinsen (auch Festzinsen genannt) müssen Sie dagegen bestimmte vertragliche Fristen beachten.

Tipp: Prüfen Sie bei der Kündigung eines solchen Vertrages, ob Ihnen noch ein Widerrufsrecht zusteht. Dieses beträgt in der Regel zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt zudem erst, wenn Sie die Vertragsurkunde erhalten haben. Ist diese unvollständig, beginnt die Frist wiederum erst dann, wenn sie über die Vertragsbedingungen richtig belehrt wurden.

Was Sie außerdem beachten sollten

  • Wenn Sie einen Vertrag kündigen, sollten Sie dies immer schriftlich und per Einschreiben tun. Das erleichtert später die Beweisführung. Es kommt nicht darauf an, dass Sie die Kündigung rechtzeitig abschicken, sondern darauf, dass diese rechtzeitig beim Anbieter eingeht.
  • Eine vorzeitige Kündigung könnte für Sie finanzielle Nachteile mit sich bringen. Fragen Sie deshalb bei Ihrem Kreditinstitut nach, ob Sie für die Dauer Ihres Auslandaufenthalts eine Reduzierung des Beitrags erhalten oder ob das Ruhen des Vertrages möglich ist.

Versicherungen – regeln, bevor’s ins Ausland geht

Wir gehen auf wichtige Versicherungsfragen ein und wie diese bei einem Umzug ins europäische Ausland zu handhaben sind.

Krankenversicherung

Grundsätzlich ist der Wohnsitz und nicht die Staatangehörigkeit ausschlaggebend. Eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins EU-Ausland verlegen, fallen Sie in der Regel aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung heraus.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Sie stehen in Zusammenhang mit der persönlichen und wirtschaftlichen Situation. Deutsche Erasmus-Studenten beispielsweise bleiben für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes grundsätzlich weiter in Deutschland krankenversichert. Gleiches gilt eingeschränkt auch für Auslandspraktikanten, Rentner, Grenzgänger und Arbeitnehmer, die nur kurzzeitig ins Ausland versetzt werden. Näheres können Sie in unserem Artikel: Langzeitaufenthalt im Ausland nachlesen.

Das Thema der Absicherung im Krankheitsfall ist eines der wichtigsten beim Umzug ins EU-Ausland. Da die Regelungen und Ausnahmen vielfältig sind, sollten Sie sich rechtzeitig informieren, welche Lösung für Sie ganz persönlich am besten ist. Wenden Sie sich hierfür an Ihre deutsche Krankenversicherung oder die Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung unter EU-Patienten.de

Private Krankenversicherung

Innerhalb der Europäischen Union kann Ihr Vertrag fortgeführt werden. Ihr Versicherer hat dann aber lediglich die Leistungen zu erbringen, die er auch in Deutschland erbringen müsste.

Haftpflichtversicherung

Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Dabei hilft die Haftpflichtversicherung. Wenn Sie in Deutschland eine private Haftpflichtversicherung haben, gilt sie meist auch für den Auslandsaufenthalt. Vorausgesetzt, Sie behalten den deutschen Wohnsitz und der Aufenthalt ist zeitlich beschränkt. Studierende oder Azubis sind meist über die Eltern versichert.

Wer für längere Zeit oder für immer in ein anderes europäisches Land zieht, sollte darüber nachdenken, in seiner neuen Heimat eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz aus Deutschland besteht dann nicht mehr.

Tipp

Einige deutsche Versicherer bieten günstige Versicherungen bis hin zu Komplettpaketen (z. B. Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) für einen längeren Auslandsaufenthalt an.

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