Geplante medizinische Behandlungen im Ausland

  Aktualisiert am  20 March 2026

Wer sich gezielt im Ausland behandeln lassen möchte, sollte dies im Voraus gut planen.
Ob und wie die Kosten erstattet werden, hängt davon ab, ob die Behandlung von der eigenen Krankenkasse genehmigt wurde oder nicht.
Außerdem spielt es eine Rolle, ob der Patient die Kosten vorstreckt und welches Recht – das des Heimatlandes oder das des Behandlungslandes – zur Anwendung kommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel können Sie sich im EU‑Ausland ambulant behandeln lassen, ohne vorher eine Zustimmung Ihrer Krankenkasse einzuholen. Ausnahmen gelten für genehmigungspflichtige Leistungen wie Kieferorthopädie oder Zahnersatz.
  • Die Behandlungskosten zahlen Sie im Ausland zunächst selbst. Die deutsche Krankenkasse erstattet nur Leistungen, die auch in Deutschland zum Leistungsumfang gehören.
  • Formular S2/E112 für ein geplante Behandlung mit Genehmigung: Wer vorab das Formular beantragt und im Ausland vorlegt, kann wie ein im Gastland Versicherter behandelt werden. Die Vorleistung für die Behandlung kann entfallen.

Geplante ambulante Behandlung (ohne Genehmigung)

In den meisten Fällen können Sie sich im EU-Ausland ohne vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse ambulant behandeln lassen. Eine Ausnahme gilt für Behandlungen, die auch im Inland genehmigungspflichtig sind, wie zum Beispiel Kieferorthopädie, Zahnersatz, Kuren oder Psychotherapie.

Die Behandlungskosten werden im Ausland direkt an den Arzt (bzw. bei Medikamenten an die ausländische Apotheke) bezahlt. Anschließend beantragt der Patient die Erstattung bei seiner Krankenkasse unter Vorlage der detaillierten Rechnungen.

Die deutsche Krankenkasse muss nur die Kosten für medizinische Leistungen übernehmen, die auch in Deutschland erstattet werden. Das heißt, der Patient bleibt auf den Kosten sitzen, die im Behandlungsland den dort gesetzlich Versicherten gewährt werden, in Deutschland aber nicht.

Zahnbehandlungen im EU-Ausland

Sie möchten sich in einem anderen EU-Land zahnärztlich behandeln lassen?

Hier finden Sie Informationen zur geplanten Zahnbehandlung im EU-Ausland.

Geplante ambulante Behandlung (mit Genehmigung)

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie bereits vor Beginn der geplanten Behandlung im Ausland das Formular S2 (oder E112) bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dieses müssen Sie nach Erhalt bei der Krankenversicherung im Behandlungsland vorlegen. Eine vollständige Liste der Krankenkassen in der EU finden Sie hier.

Nachdem Sie sich mit der ausländischen Krankenkasse in Verbindung gesetzt haben, sollten Sie im Idealfall wie ein im Behandlungsland versicherter Patient behandelt werden und keine Vorleistungen erbringen müssen.

Wenn Sie dennoch in Vorleistung treten müssen, gibt es drei Alternativen für die Erstattung der Behandlungskosten.

Wie können Sie sich die Kosten der genehmigten Behandlung erstatten lassen?

Damit Sie einen Überblick erhalten, wie es sich mit der Kostenerstattung im Anschluss einer geplanten, von Ihrer Krankenkasse genehmigten Behandlung im EU-Ausland verhält, lesen Sie unsere FAQ. So wissen Sie, an wen Sie sich wenden müssen und welche Schritte wichtig sind.

Gut zu wissen

Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder über die günstigste Kostenerstattung zu informieren.

Eine Frau verlässt glücklich ein Krankenhauszimmer mit ihrem Koffer.
Wenn Sie sich im Ausland im Krankenhaus behandeln lassen möchten, sollten Sie Ihre Pläne mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Hausarzt besprechen.

Was ist bei einem geplanten Arztbesuch im Ausland zu beachten?

Kosten, Qualität, Sprachbarrieren, Nachbehandlung… Wer sich im europäischen Ausland behandeln lassen will, sollte die Vor- und Nachteile genau abwägen. Wir beantworten häufig gestellte Fragen.

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