Schlichtungsstellen in Deutschland
Sie haben Streit mit einem Unternehmen aus Deutschland? Schlichtungsstellen helfen Verbrauchern das Problem zu lösen: kompetent, schnell und kostenlos.

Spezialisierte Verbraucherschlichtungsstellen gibt es zum Beispiel für Streitigkeiten mit Fluggesellschaften, Versicherungen und Banken.
Die Universalschlichtungsstelle hilft dann, wenn keine andere (spezialgesetzlich geregelte) Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist.
Schlichtungsstellen dürfen sich Verbraucherschlichtungsstelle nennen, wenn Sie europaweit geltende Qualitätsstandards einhalten. Verbraucherschlichtungsstellen sind auf unserer Webseite mit einem * gekennzeichnet. Darüber hinaus gibt es auch andere Schlichtungsstellen, zum Beispiel für Streitigkeiten mit Kfz-Händlern.
Hinweis
Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen sind für Verbraucher in Deutschland immer kostenlos. Schlichtungsstellen können auch anders heißen, zum Beispiel Ombudsmann oder Vermittlungsstelle.
Das Bundesamt für Justiz stellt ebenfalls eine Liste mit den in Deutschland anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen zur Verfügung.
Praxistipps: Bevor Sie eine Schlichtungsstelle kontaktieren, beachten Sie bitte:
- Kontaktieren Sie das Unternehmen zunächst selbst, um die Streitigkeit zu lösen.
- Sehen Sie nach, ob das Unternehmen auf seiner Webseite oder in den AGB über Schlichtung informiert.
- Benutzen Sie, wenn vorhanden, das Online-Antragsformular der Schlichtungsstelle.
Übersicht der Schlichtungsstellen in Deutschland nach Branchen:
Eine Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle hilft, wenn es in Deutschland keine spezialisierte Verbraucherschlichtungsstelle gibt.

Ausgenommen sind
- nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse,
- Gesundheitsdienstleistungen,
- Weiter- und Hochschulbildungsdienstleistungen durch staatliche Einrichtungen,
- arbeitsvertragliche Streitigkeiten.
Universalschlichtungsstelle des Bundes* – Zentrum für Schlichtung e.V.
Die Universalschlichtungsstelle hilft Verbrauchern bei allen Streitigkeiten, für die es in Deutschland keine spezialisierte Verbraucherschlichtungsstelle gibt.
Das gilt zum Beispiel für Streitigkeiten mit Einzelhändlern, Autovermietern und Wasserversorgern.
Praxistipp: Ist Ihnen keine Schlichtungsstelle für die Lösung Ihres Problems bekannt, wenden Sie sich an die Universalschlichtungsstelle. Dort werden Sie im Fall der Unzuständigkeit an die richtige Schlichtungsstelle verwiesen.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Tel.: 07851/7957940
Kunden von Energieversorgern können sich an die Schlichtungsstelle wenden, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Das kann sowohl Rechnungen als auch den Wechsel des Strom- bzw. Gaslieferanten betreffen.
Gut zu wissen:
- Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, an den Schlichtungsverfahren teilzunehmen, wenn es um Strom und Gas geht.
- Einige Energieversoger bieten neben Strom bzw. Gaslieferungen auch andere Dienstleistungen an (z.B. Wasserlieferungen). Bei Streitigkeiten ist dann die Universalschlichtungsstelle zuständig.

Die Schlichtungsstelle Energie e.V.*
Sie können bei dieser Schlichtungsstelle Ihren Antrag online ausfüllen.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030/27572400
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
*Anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle
Haben Sie Streit über Telefonrechnungen oder Probleme beim Wechsel Ihres Telefonanbieters? Wurde Ihr Päckchen auf dem Versandweg beschädigt? Hierfür und in vielen anderen Fällen kann Ihnen die Bundesnetzagentur weiterhelfen.
Die Bundesnetzagentur: Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation*
Die Bundesnetzagentur schlichtet Streitigkeiten rund um Handy, Telefon und Internet. Das Problem muss im Zusammenhang mit einer Vorschrift aus dem Telekommunikationsgesetz stehen, die Verbraucher schützt.
Das betrifft zum Beispiel die Möglichkeit den Internetvertrag zu kündigen, wenn Sie in ein anderes Land ziehen möchten.
Die Bundesnetzagentur schlichtet nicht immer, wenn Verbraucher eine Streitigkeit mit einem Telekommunikationsanbieter haben. Fragen Sie bei Zweifeln an der Zuständigkeit einfach bei der Bundesnetzagentur oder der allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle nach.
Hier können Sie einen Online-Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen.
Kontaktdaten
Schlichtungsstelle Telekommunikation
Bundesnetzagentur
Postfach 80 01
53105 Bonn
Tel.: 030/22480590
E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de

Die Bundesnetzagentur: Schlichtungsstelle Post*
Die Schlichtungsstelle Post schlichtet Streitigkeiten rund um Briefe und Pakete, zum Beispiel bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen.
Seit März 2021 sind Postunternehmen zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet. Voraussetzungen für die Teilnahmepflicht sind, dass sich ein Verbraucher an die Schlichtungsstelle wendet und es einen Bezug zu Deutschland gibt, d.h. entweder ist der Empfänger oder Versender in Deutschland oder zumindest ein Teil des Transports findet in Deutschland statt.
Beachten Sie bitte, dass die Schlichtungsstelle nur zuständig ist, wenn keine Sonderbedingungen mit dem Postdienstleister vereinbart wurden. Weitere Voraussetzungen für das Verfahren finden Sie auf deren Homepage.
Den Antrag können Sie online stellen.
Kontaktdaten
Schlichtungsstelle Post
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Tel.: 0228/142222
E-Mail: schlichtungsstelle-post@bnetza.de
*Anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle
Häufige Streitpunkte beim Gebrauchtwagenkauf sind technische Mängel am Fahrzeug, Unfallschäden oder Probleme mit dem Kaufvertrag. Aber auch bei Reparaturen können Verbraucher bei Kfz- Schlichtungsstellen eine Beschwerde einreichen.
Schiedsstellen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.
Die rund 130 Schiedsstellen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes schlichten Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Kfz-Betrieben, die Mitglied des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sind. Voraussetzung ist: der Streit betrifft eine Reparatur oder einen Gebrauchtwagenkauf. Die richtige Schiedsstelle finden Sie an dem Ort, wo der KFZ-Betrieb sitzt.
Praxistipp: Der Antrag muss schriftlich innerhalb einer bestimmten Frist (nach Kauf oder Reparatur) bei der jeweiligen Schiedsstelle eingereicht werden.
Bindende Entscheidungen: Kfz-Betriebe müssen die Schlichtungsentscheidung befolgen. Verbraucher können die Entscheidung auch ablehnen.
Franz-Lohe-Str. 21
53129 Bonn
Tel.: 0228 / 91 270
E-Mail: zdk@kfzgewerbe.de
Schiedsstelle des Bundesverbands freier KFZ-Händler e.V. (BvfK-Schiedsstelle)
Sie vermittelt bei Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen, das Mitglied des Bundesverbands freier KFZ-Händler ist. Das betrifft sowohl Streitigkeiten bezüglich des Autokaufs als auch der Reparatur.
Kann die Schiedsstelle die Streitigkeit nicht einvernehmlich lösen, können sich Verbraucher und Unternehmen an ein Schiedsgericht wenden, das dann eine bindende Entscheidung trifft.
Praxistipp: Fragen Sie bei der Schiedsstelle nach, ob der betroffene Autohändler bei ihr angeschlossen ist.
Bundeskanzlerplatz / Reuterstraße 241
53113 Bonn
Tel.: 0228 / 85 40 90
E-Mail: info@bvfk.de
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten können Beschwerde- und Schlichtungsstellen helfen. Dazu gehören Streitigkeiten über Gebührenrechnungen und/oder Schadensersatzforderungen.
Regionale Schlichtungsstellen der Rechtsanwaltskammern
Bei vielen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten können die Beschwerde- und Schlichtungsstellen der regionalen Rechtsanwaltskammern helfen.
Zuständig ist die Bundesrechtsanwaltskammer, deren Mitglied der Rechtsanwalt ist.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft*
In allen anderen Fällen hilft die bundesweit tätige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Insbesondere dann, wenn es um Geldforderungen oder Schadensersatzansprüche gegenüber einem Anwalt geht.
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Tel.: 030/28444170
E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
Steuerberaterkammern
Einige regionale Steuerberaterkammern haben Stellen eingerichtet, bei denen sich Verbraucher über Steuerberater beschweren können.
Dort können allerdings nur Verletzungen des Berufsrechts geltend gemacht werden, zum Beispiel Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht oder Unabhängigkeit.
Praxistipp: Kontaktieren Sie die Steuerberaterkammer, deren Mitglied Ihr Steuerberater ist, um eine Beschwerde einzureichen.
* Anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle
Bei Differenzen mit der SCHUFA, können sich Verbraucher an einen Ombudsmann wenden. Dieser klärt den strittigen Vorgang neutral und kostenlos.
Der SCHUFA Ombudsmann
ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und der SCHUFA.
Bindende Entscheidungen: Die SCHUFA muss bei Streitigkeiten bis zu einem Wert von 2.500 € die Schlichtungsentscheidung befolgen. Verbraucher können die Entscheidung auch ablehnen. Den Antrag können Sie online einreichen.
Postfach 5280
65042 Wiesbaden
E-Mail: info@schufa-ombudsmann.de
Verbraucher können sich bei Streitigkeiten mit Immobilienmaklern, Verwaltern, Sachverständigen und privaten Bauherrn, sowie bei Honorarstreitigkeiten von Ingenieur- und Architektenleistungen an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden.

Der Ombudsmann Immobilien IVD/VPB*
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) betreibt in Kooperation mit dem Verband privater Bauherren (VPB) eine Schlichtungsstelle.
Mitglied beim IVD sind: Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständige.
Geschlichtet werden:
- Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem IVD-Mitgliedsunternehmen,
- Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer aus einem
- Bauträgervertrag,
- Bauvertrag,
- Grundstückskaufvertrag (Wohnzwecke),
- Kaufvertrag über Wohneigentum
Gut zu wissen: IVD-Mitgliedsunternehmen sind zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet, müssen den Schlichtungsvorschlag aber nicht annehmen.
Littenstr. 10
10179 Berlin
E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.de
Verbraucherschlichtungsstelle für Architekten- und Ingenieurleistungen*
Die Verbraucherschlichtungsstelle kann bei allen Streitigkeiten über die Honorierung von lngenieur- und Architektenleistungen zwischen Verbrauchern und Unternehmen kontaktiert werden.
Träger der Schlichtungsstelle ist die GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V.
Dynamostraße 13
68165 Mannheim
Tel.: +49 621-860 861-0
E-Mail: kontakt@ghv-guetestelle.de
Verbraucherschlichtungsstelle der Architektenkammer Niedersachsen*
Die Verbraucherschlichtungsstelle kann bei allen Streitigkeiten kontaktiert werden, die zwischen einem Verbraucher und einem Mitglied der Architektenkammer bestehen.
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien
- Bau neuer Häuser/Wohnungen
- Dienstleistungen zur Instandhaltung und Aufwertung des Hauses oder der Wohnung
Kosten: 30 € für Verbraucher, 30 € für Unternehmen. Den Antrag finden Sie online.
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Tel.: 0511 28096-51
E-Mail: verbraucherschlichtung@aknds.de
* Anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle
Verbraucher können sich bei Streitigkeiten mit einem Umzugsunternehmen der AMÖ e. V. an die Schlichtungsstelle Umzug wenden.

Die Schlichtungsstelle Umzug*
Zur Beilegung von Streitigkeiten mit einem Umzugsunternehmen des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e. V. können Verbraucher sich an die Schlichtungsstelle Umzug wenden.
In folgenden Bereichen ist Schlichtung möglich: Umzug, Neumöbeltransport, allgemeiner Transport, Lagerung, Selfstorage und sonstige Leistungen, die auf Umzüge bezogen sind.
Schlichtungsstelle Umzug beim
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
Schulstr. 53
65795 Hattersheim am Main
E-Mail: schlichtung@amoe.de
Fax: 06190 / 98 98 20
Tel.: 06190 / 98 98 13
* Anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle
Sie wurden von einer öffentlichen Stelle aufgrund Ihrer Beeinträchtigung in Ihrem Recht auf Barrierefreiheit verletzt oder konnten am Leben in der Gesellschaft nicht teilnehmen?
Dafür gibt es eine Schlichtungsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Die Schlichtungsstelle BGG
Die Schlichtungsstelle BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist zuständig, wenn aufgrund Ihrer Beeinträchtigung von einer öffentlichen Stelle des Bundes Ihr Recht auf Barrierefreiheit verletzt wurde oder Sie an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gehindert wurden.
Sie können einen Antrag bei der Schlichtungsstelle einreichen.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 / 18 527-2805
Fax: +49 (0) 30 / 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Ihr Account wurde gelöscht? Der mühsam erstellte Post wird nicht mehr angezeigt? Ein unpassender Post wird nicht gelöscht? Bei Ärger auf Social Media Kanälen können diese Streitbeilegungsstellen helfen.

User Rights*
Die Streitbeilegungsstelle User Rights hilft bei Streitigkeiten mit Social-Media-Plattformen. Sie prüfen unparteiisch ob z. B. das Löschen eines Posts oder die Sperrung eines Accounts gerechtfertigt ist. Der Antragssteller muss entweder selbst von der Maßnahme betroffen sein oder von ihm gemeldete Inhalte wurden nicht gelöscht. Zuständig ist die Schlichtungsstelle für alle Nutzer mit Wohnsitz in der EU, die ein Problem mit einer der folgenden Plattformen haben: Instagram, TikTok, LinkedIn, Facebook und Pinterest. (Stand 16. Oktober 2025)
Den Antrag können Sie online einreichen.
User Rights GmbH
Friedrichstraße 123
10117 Berlin
E-Mail: info@user-rights.org
Platform Control*
Die Streitbeilegungsstelle Platform Control hilft bei Beschwerden gegen Entscheidungen von Online-Plattformen wie z. B. Sperrungen, Löschungen oder Untätigkeit nach Benachrichtigung auf folgenden Seiten: Google Maps, YouTube, Reddit, OkCupid, Hinge und Tinder (Stand November 2025).
Den Antrag können Sie online einreichen. Verfahrenssprache ist Deutsch oder Englisch.
KLN information services UG (haftungsbeschränkt)
Lochhamer Straße 18
82166 Gräfelfing
E-Mail: info@platform-control.com
*zertifiziert nach DSA (Digital Services Act) von der Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator
Appeals Centre Europe
Das Appeals Centre Europe mit Sitz in Irland hilft Nutzern, Konflikte über gelöschte oder gesperrte Inhalte auf den Plattformen Facebook, TikTok und YouTube zu lösen.
Der Antrag kann nur online eingereicht werden. Folgende Sprachen werden dafür angeboten: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch oder Spanisch.
Bei Streit mit einem Handwerker können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an viele regionale Handwerkskammern wenden.
Diese führen dann ein Güteverfahren durch.

Tipp
- Kontaktieren Sie die Handwerkskammer aus der Region, aus der Ihr Handwerker kommt. Sie kann Ihnen beantworten, ob es dort eine Beschwerdestelle gibt.
Zugverspätung, Flugausfall oder Gepäckverlust: Wenn Verbraucher Probleme mit Airlines oder anderen Verkehrsunternehmen haben, können sie sich an eine Streitbeilegungsstelle wenden. Diese Übersicht bieten Ihnen einen Überblick.
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Haben Sie eine Beschwerde gegen ein Versicherungsunternehmen oder einen Versicherungsvermittler? Auch bei Versicherungsstreitigkeiten kann ein Schlichter helfen. Das Verfahren ist schnell und kostenlos für Verbraucher.

Sie haben eine Streitigkeit mit einer Bank? Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an eine der spezialisierten Schlichtungsstellen; zum Beispiel, wenn es um Verbraucherkredite, Überweisungen oder Geldanlagen geht.




