Schlichtungsstellen für Bankgeschäfte und Geldanlagen

Sie haben eine Streitigkeit mit einer Bank? Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an eine der spezialisierten Schlichtungsstellen; zum Beispiel, wenn es um Verbraucherkredite, Überweisungen oder Geldanlagen geht.

Wie finde ich die richtige Schlichtungsstelle?

Prüfen Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ob Ihre Bank bei einer Schlichtungsstelle Mitglied ist.

In allen anderen Fällen ist entweder die Bundesbank oder die BaFin zuständig.

Bankgeschäfte

Verbraucher können sich an folgende Schlichtungsstellen wenden:

Und wenn die Bank nicht Mitglied einer Schlichtungsstelle ist? Dann sind Verbraucher hier richtig:

Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank*

Sie ist zuständig, wenn Sie eine Beschwerde gegen eine Bank einreichen wollen, die keiner der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstellen angeschlossen ist (Auffangschlichtungsstelle für Bankgeschäfte). Sind Sie sich nicht sicher, dann fragen Sie bei der Bundesbank nach.

Postfach 10 06 02

60006 Frankfurt am Main

Tel.: 069/9566 3232

Geldanlagen

Verbraucher können sich an folgende Schlichtungsstellen wenden:

Und wenn der Anbieter der Geldanlage nicht Mitglied einer Schlichtungsstelle ist? Dann sind Verbraucher hier richtig:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)*

ist als Schlichtungsstelle zuständig, wenn keine andere Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist (Auffangschlichtungsstelle für Geldanlagen). Weitere Voraussetzung ist: Das Unternehmen unterliegt der Bankenaufsicht. Sind Sie sich nicht sicher, dann fragen Sie bei der BaFin nach.

Schlichtungsstelle bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZR 3

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Tel.: 0228/41080

Fax: 0228/4108 62299

E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de

Vermittler von Finanzdienstleistungen

* Anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle