Über Grenzen hinweg gut beraten
Ob Hotelbuchung in Schweden, Onlinekauf in Spanien oder Handyvertrag in Frankreich: Über Grenzen hinweg werden Sprache und Regeln schnell komplex. Welche Rechte habe ich vor Ort oder online? Wie setze ich sie aus der Ferne durch?
Darauf haben wir klare Antworten – einfach zugänglich und verständlich erklärt. Und wenn Sie allein nicht weiterkommen, steht das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland persönlich an Ihrer Seite.
Seit über zwanzig Jahren unterstützen wir Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland – kostenlos, unabhängig und kompetent. Wir sind die einzige Stelle in Deutschland, die bei grenzüberschreitenden Fragen hilft.
Unser europäisches Netzwerk
Damit niemand bei grenzüberschreitenden Fragen allein dasteht und das Vertrauen in den Binnenmarkt gestärkt wird, hat die Europäische Kommission 2005 zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten das European Consumer Centres Network (ECC-Net) ins Leben gerufen. Dieses Netzwerk unterstützt Ratsuchende bei Fragen rund um den europäischen Alltag – schnell, kompetent und mit direktem Austausch zwischen den Zentren.
Wir sind Teil eines Verbunds aus 29 Partnerzentren in allen EU-Staaten, Island und Norwegen. Zusätzlich arbeitet das ECC-Net eng mit dem internationalen Verbraucherzentrum im Vereinigten Königreich zusammen.
Die enge Kooperation ermöglicht es uns, Fälle direkt dort zu klären, wo das betreffende Unternehmen sitzt – in der Landessprache und mit Kenntnissen der lokalen Abläufe. Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern analysieren wir Entwicklungen im europäischen Verbraucheralltag, bereiten Fälle statistisch auf und leiten wichtige Erkenntnisse an Gesetzgeber und Behörden weiter. Dazu gehören auch vergleichende Rechtsanalysen und länderübergreifende Studien.
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz – eine binationale Besonderheit
Unser EVZ gehört zum Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) in Kehl. Unter demselben Dach arbeitet unser französisches Partnerzentrum, das Centre Européen des Consommateurs France (CEC France). Gemeinsam bilden wir die einzige binationale Struktur im ECC-Net. Diese Nähe ermöglicht schnelle Abstimmungen, kurze Wege und besonders effiziente Hilfe – vor allem bei deutsch-französischen Themen.
Kollektive Rechtsdurchsetzung
Als anerkannte qualifizierte Einrichtung kann unser Trägerverein nicht nur einzelne Personen unterstützen, sondern auch die Rechte vieler Betroffener gebündelt gerichtlich durchsetzen. Diese Möglichkeit ergänzt unsere außergerichtliche Arbeit und stärkt den europäischen Verbraucherschutz nachhaltig.
Unsere Aufgaben: informieren, beraten, schützen
Wir
- informieren Menschen über ihre Rechte im europäischen Binnenmarkt,
- beraten und unterstützen kostenlos bei Streitigkeiten mit Unternehmen in einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen,
- beantworten Fragen zur Streitbeilegung in Europa und helfen bei der Suche nach der passenden Schlichtungsstelle in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen, und schützen kollektive Interessen, indem wir eng mit Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten.

Wir können tätig werden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Sie sind Verbraucher, also handeln privat, nicht gewerblich.
- Sie wohnen in Deutschland.
- Sie haben eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten in Europa oder eine Streitigkeit mit einem Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen.
- Sie haben das Unternehmen bereits vor mindestens drei Wochen kontaktiert, aber keine Lösung erhalten
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage ausschließlich über unser Online-Formular. E-Mail-Anfragen können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeiten.
In welchen Fällen wir nicht die richtige Anlaufstelle sind
Damit wir Sie zuverlässig unterstützen können, ist unser Auftrag klar definiert.
Wir können daher nicht tätig werden, wenn …
… der Fall nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt:
- Sie nicht in Deutschland wohnen. Personen aus anderen Ländern wenden sich bitte an das EVZ ihres Wohnsitzlandes.
- Ihr Anliegen sich nicht auf das Verbraucherrecht bezieht.
- Ausschließlich deutsches Recht betroffen ist.
- Der Kauf bei einem Unternehmen außerhalb der EU erfolgt ist (zum Beispiel Schweiz, USA, Asien).
Wie wir helfen
So unterstützen wir bei grenzüberschreitenden Problemen:
1. Melden:
Sie reichen Ihr Anliegen über unser Online-Formular ein und laden die notwendigen Unterlagen hoch.
2. Prüfen:
Unsere Juristinnen und Juristen analysieren den Fall und prüfen, ob wir tätig werden können.
3. Klärung im Ausland:
Da es sich um einen grenzüberschreitenden Fall handelt, übergeben wir Ihr Anliegen an das für das betreffende EU-Land zuständige EVZ.
Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort nehmen Kontakt zum Unternehmen auf, vermitteln und suchen nach einer Lösung – in der jeweiligen Landessprache.
Wir agieren ausschließlich außergerichtlich und können kein Unternehmen zu einem bestimmten Verhalten verpflichten.
4. Ergebnis & Empfehlungen:
Sie erhalten eine Rückmeldung und Hinweise auf mögliche weitere Schritte.
Mehr als Streitbeilegung
- Vor Ort: Beratung während unserer Öffnungszeiten
- Online auf EVZ.de: Rechtlich geprüfte Artikel, Ratgeber, Musterbriefe sowie Broschüren und Handouts
- Direkt im Alltag: Tipps & Videos auf Instagram, LinkedIn, Facebook und YouTube (z. B. „Abzocke – was tun?“)
- Im Austausch: Veranstaltungen, Messen und ein monatlicher Newsletter mit aktuellen Tipps
- In der Öffentlichkeit: Pressemitteilungen zu Betrugsmaschen, Verbraucherproblemen und neuen Rechten
Finanzierung & Unabhängigkeit
Das EVZ Deutschland wird von der Europäischen Kommission und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.
Unsere Unterstützung ist daher stets kostenlos, unabhängig und verlässlich.
Unsere Mission: Brücken bauen
Unser Standort an der Europabrücke in Kehl – dort, wo Deutschland und Frankreich sich verbinden – steht sinnbildlich für unsere Aufgabe:
Wir schlagen Brücken über Grenzen, damit Menschen in Europa ihre Rechte kennen und sicher handeln können – überall.
Europäische Partner
Das Consumer Protection Cooperation Network (CPC-Net) ist ein europäisches Netzwerk von Durchsetzungsstellen, die das EU-Verbraucherschutzrecht anwenden und grenzüberschreitend gegen Verstöße von Unternehmen vorgehen.
Im CPC-Net arbeiten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammen, um grenzüberschreitende Verstöße gegen das Verbraucherrecht zu verfolgen. Die Zusammenarbeit betrifft unter anderem Bereiche wie unlautere Geschäftspraktiken, Online-Handel, Geoblocking, Pauschalreisen, den Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen sowie Fluggastrechte.
Das Enterprise Europe Network unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der internationalen Ausrichtung ihres Geschäfts. Die Expertinnen und Experten des Netzwerks helfen unter anderem dabei, internationale Geschäftspartner zu finden, neue Technologien zu erschließen und EU-Förder- oder Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen.
Darüber hinaus bietet das Netzwerk Informationen zu Themen wie geistiges Eigentum, Internationalisierung, EU-Recht und europäischen Normen. Das Angebot richtet sich ausdrücklich an Unternehmen – nicht an Privatpersonen.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (European Consumer Centres Network – ECC-Net) wurde 2005 von der Europäischen Kommission eingerichtet. In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island und Norwegen gibt es ein Europäisches Verbraucherzentrum.
Das ECC-Net unterstützt Privatpersonen kostenlos bei Fragen zu Verbraucherrechten in Europa und bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit Unternehmen. Die Zentren arbeiten eng zusammen, sodass Anliegen dort bearbeitet werden können, wo das Unternehmen seinen Sitz hat – in der jeweiligen Landessprache.
Die Europe Direct-Informationszentren sind die erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen zur Europäischen Union. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen den EU-Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern auf lokaler Ebene.
Europaweit gibt es rund 500 Europe-Direct-Stellen sowie ein zentrales Europe-Direct-Kontaktzentrum. Dort erhalten Interessierte Informationen zu EU-Politik, Programmen, Rechten und aktuellen Entwicklungen.
Das FIN-Net ist ein europäisches Netzwerk für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherbeschwerden im Bereich der Finanzdienstleistungen.
Es hilft bei Streitigkeiten mit Banken, Versicherungen oder anderen Finanzdienstleistern, wenn diese ihren Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen haben. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung ohne Gerichtsverfahren zu finden.
Safety Gate ist das europäische Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte. Über das System veröffentlichen nationale Behörden täglich Warnmeldungen zu Produkten, von denen ein Risiko für Gesundheit oder Sicherheit ausgeht.
Die Meldungen enthalten Informationen zum betroffenen Produkt, zur Art der Gefahr sowie zu den von den Behörden ergriffenen Maßnahmen, etwa Rückrufe oder Verkaufsverbote.
SOLVIT ist ein kostenloser Dienst der nationalen Behörden in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen.
SOLVIT hilft EU-Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, wenn sie in einem anderen Land auf Probleme stoßen, weil eine Behörde EU-Recht nicht korrekt anwendet. Ziel ist es, solche Probleme pragmatisch und außergerichtlich zu lösen.